Der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 299/24) hatte sich mit der Frage der Strafbarkeit nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu befassen. In der vorliegenden Entscheidung ging es um mehrere Fälle, in denen der Angeklagte heimlich Bildaufnahmen von einer Person in deren höchstpersönlichem Lebensbereich gemacht hatte. Die Instanzgerichte urteilten unterschiedlich, und das Revisionsgericht klärte … Strafbare Videoaufnahme: BGH zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen weiterlesen
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