Sharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme

Das Landgericht Düsseldorf (23 S 359/09) hatte sich mit einem Anbieter von Webspace („Sharehoster“) beschäftigt und festgestellt, dass dieser für urheberrechtliche Verletzungen durch dort vorgehaltene Downloads nicht als Täter in Anspruch zu nehmen ist. Offen liess das Gericht allerdings, ob eine Haftung als Störer in Betracht käme, scheint dem aber eher abgeneigt zu sein. In … Sharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme weiterlesen