Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger bean- standungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Übersicht über das Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“.
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