Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung

Das OLG Nürnberg (3 U 889/23) betont, dass ein grundsätzlich anzunehmender Verfügungsgrund bei einer einstweiligen Verfügung wegen Selbstwiderlegung fehlt, wenn die Verfügungsklägerin durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihr nicht eilig ist. Insoweit – so das OLG unter Verweis auf frühere Rechtsprechung – bestehe in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass … Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung weiterlesen