Scheinselbstständigkeit im Arbeitsstrafrecht: Wer ist Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB?

Im Arbeitsstrafrecht entscheidet der Arbeitgeberbegriff darüber, wer für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB strafrechtlich verantwortlich ist. Besonders konfliktträchtig sind Konstellationen der Scheinselbstständigkeit, in denen die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation der Tätigkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit prägt.​ Aktuelle Entscheidungen – etwa des BGH vom 24. September 2019 (1 StR 346/18) und des OLG Zweibrücken vom 22. … Scheinselbstständigkeit im Arbeitsstrafrecht: Wer ist Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB? weiterlesen