Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

Beim Oberlandesgericht Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) ging es um die Frage, ob das bloße Retweeten eines Links zu einer Bildaufnahme einer hilflosen Person eine strafbare Handlung nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB darstellt. Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass das Zugänglichmachen eines Links mit einer solchen … Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen weiterlesen