OLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2024 (Az.: 19 U 200/24 e) beleuchtet in bemerkenswerter Weise die Rolle von Emojis und WhatsApp-Nachrichten im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie mittels Emojis ausgedrückte Aussagen rechtlich zu interpretieren sind, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen. Sachverhalt: Ein hochpreisiger Autokauf und Kommunikationsprobleme Gegenstand … OLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht weiterlesen
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