OLG Hamburg zur „nicht geringen Menge“ nach dem neuen KCanG
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (5 Ws 19/24), beschäftigt sich mit der Interpretation der „nicht geringen Menge“ von Cannabis im Rahmen des neu eingeführten Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Die Entscheidung überrascht, denn man wendet die alten Regelungen aus dem BtMG vollständig auf das KCanG an. Beachten Sie dazu auch meinen Aufsatz im JurisPR-Strafrecht! Sachverhalt Der betroffene … OLG Hamburg zur „nicht geringen Menge“ nach dem neuen KCanG weiterlesen
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