NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

In einer Entscheidung des 5. Senats hat das Finanzgericht Hannover zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFT) Stellung genommen (Urteil vom 10. Juli 2025, Az. 5 K 26/24). Der Senat ordnet den Handel mit sog. NFT-Collectibles als sonstige Leistungen ein, verneint für Verkäufe über OpenSea die Fiktion einer Dienstleistungskommission, behandelt B2C-Verkäufe als elektronisch … NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles weiterlesen