Markenrecht: Werktitelschutz auch für Kolumne mit nur wenigen Absätzen

Das Markengesetz schützt auch den so genannten Werktitel im §5 MarkenG: Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. […] Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Der BGH hat nun klar gestellt, dass ein solcher Titelschutz auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne … Markenrecht: Werktitelschutz auch für Kolumne mit nur wenigen Absätzen weiterlesen