Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

Zur zivilrechtlichen Einhegung des Geldwäschetatbestands im „Love-Scamming“-Kontext: In seinem Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2025 (Az. 13 U 146/24) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Empfänger und Weiterleiter betrügerisch erlangter Gelder unter engen Voraussetzungen weder deliktisch noch bereicherungsrechtlich haftet. Die Entscheidung betrifft ein Szenario, das zunehmend in der Praxis auftritt: sogenannte „Love-Scamming“-Fälle, bei denen Dritte … Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder weiterlesen