Kein Schmerzensgeld nach Verbrühungen mit heißem Tee im ToGo-Becher
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 15.03.2023 (Aktenzeichen 16 O 2015/23) die Klage einer Klägerin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer Verletzung durch einen von der Beklagten verkauften Tee abgewiesen. Die Beklagte betreibt ein McDonalds Schnellrestaurant in Wildeshausen. Dort wurde für die Klägerin ein Tee erworben, welchen diese in einem Becher … Kein Schmerzensgeld nach Verbrühungen mit heißem Tee im ToGo-Becher weiterlesen
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