Hessisches Landesarbeitsgericht: Nutzung von LinkedIn-Kontakten durch ehemaligen Mitarbeiter
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) befasste sich in der Entscheidung vom 27. Mai 2020 (Az. 18 Sa 1109/19) mit der Frage, ob ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens durch die Nutzung seines privaten LinkedIn-Accounts Geschäftsgeheimnisse seines ehemaligen Arbeitgebers verletzt hat. Diese Entscheidung beleuchtet die Abgrenzung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung von Social-Media-Accounts und die Anforderungen an den … Hessisches Landesarbeitsgericht: Nutzung von LinkedIn-Kontakten durch ehemaligen Mitarbeiter weiterlesen
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