Heimliche Tonaufnahmen im Gewaltschutzverfahren verwertbar
Das Oberlandesgericht Brandenburg (15 UF 126/20) sagt: „Nein, aber….“. Es hält zunächst fest, dass Privatgespräche ohne Einwilligung des Gesprächspartners weder auf einem Datenträger aufgezeichnet noch durch Abspielen der Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden dürfen. Eine Zuwiderhandlung verletze zum einen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Zum anderen stelle sie auch eine Straftat dar. Das Verbot gelte grundsätzlich … Heimliche Tonaufnahmen im Gewaltschutzverfahren verwertbar weiterlesen
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