Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsgegenstand
Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt, dass wenn sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, ergibt, dass der Erwerber das bei Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand. Abweichungen sind dabei möglich, etwa wenn … Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsgegenstand weiterlesen
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