Gerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungsvereinbarung
Allein der Umstand, dass eine Information ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte, reicht für sich genommen nicht aus, um eine wie auch immer geartete gerichtliche Schutzanordnung zu rechtfertigen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 102/22, betont. Dazu auch im Blog: Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch. Beachten Sie auch die dazu … Gerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungsvereinbarung weiterlesen
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