Geldwäsche: Ungerechtfertigte Bereicherung eines Finanzagenten

Das OLG Stuttgart (2 U 219/21) hat betont, dass derjenige, der eine Banküberweisung aus einer ihm unbekannten Quelle erhält, sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen kann, wenn er sich bewusst der Einsicht verschließt, dass er das Geld nicht behalten oder verwenden darf. Dabei ging es um eine Person, die über ein soziales Netzwerk … Geldwäsche: Ungerechtfertigte Bereicherung eines Finanzagenten weiterlesen