Die Geldfälschung ist in §146 StGB unter Strafe gestellt und sieht mehrere Deliktsformen vor. Das klassische Delikt ist das Nachmachen von echtem Geld: Entsprechend § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird bestraft, wer Geld in der Absichtnachmacht, es als echt in den Verkehr zu bringen. Zweck des Gesetzes ist mit dem BGH, die Sicherheit … Geldfälschung weiterlesen
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