Widerrufsrecht bei Online-Coaching-Angeboten? Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde geschaffen, um Teilnehmer von Fernunterricht zu schützen. Ziel ist es, Verbraucher vor unzureichender Qualität und unklaren Vertragsbedingungen zu bewahren. Es definiert Fernunterricht als die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird (§ 1 Abs. 1 FernUSG). … Widerrufsrecht bei Online-Coaching-Angeboten? Zur Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf Online-Coaching-Angebote weiterlesen
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