EUGH: Verwertungsverbot bei mangelhafter Verteidigungsmöglichkeit
Im Zuge der aktuellen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der EUGH (C-339/20 und C-397/20) in einem weiteren Verfahren geäußert zu einer bestimmten Handhabung in Frankreich. Was vordergründig nach einer reinen Vorratsdatenspeicherungs-Problematik aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als möglicherweise richtungsweisende Entscheidung für den deutschen Strafprozess. Inhalte Anzeigen 1 Überblick: EUGH sieht Verwertungsverbot 2 Deutsche Abwägungslehre … EUGH: Verwertungsverbot bei mangelhafter Verteidigungsmöglichkeit weiterlesen
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