Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Karlsruhe fand am 09.04.2024 eine erste Verhandlung statt, bei der das am 01.04.2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) zur Anwendung kam. Der 32-jährige Angeklagte hatte im Jahr 2023 aus vier selbst angebauten Cannabis-Pflanzen 228,5 g Marihuana gewonnen, das einen Wirkstoffgehalt von insgesamt 40,216 g THC enthielt. Nach der auf der … Erste Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe zur „nicht geringen Menge“ nach dem neuen Cannabisgesetz weiterlesen
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