Entscheidung zur gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und Geldwäsche bei „Abholern“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (3 StR 88/24) eine Entscheidung zur gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und Geldwäsche getroffen. Die Entscheidung beleuchtet die Voraussetzungen der Geldwäsche, die Einziehung von Taterträgen und die Anwendung des Brutto- oder Nettoprinzips. Dieser Beitrag erläutert den Sachverhalt ausführlich und analysiert die rechtlichen Probleme. Sachverhalt Im August 2017 … Entscheidung zur gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und Geldwäsche bei „Abholern“ weiterlesen
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