Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten

Der Bundesgerichtshof (VI ZR 68/21) hatte Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit der Erhebung der Einrede mangelnder Prozesskostensicherheit in höherer Instanz zu äußern, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist. Die Einrede mangelnder Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den … Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten weiterlesen