Diebstahl bei Entnahme von Geldscheinen aus Geldausgabefach des Geldautomaten
Der Bundesgerichtshof (3 StR 333/18) hat hervorgehoben, dass Geldscheine im Sinne des Diebstahls weggenommen werden, wenn diese aus dem Geldausgabefach entnommen werden – soweit es nicht gelingt, Geld zu erbeuten, bleibt es beim Versuch der Wegnahme. Dies ist in den Fällen relevant, in denen Täter das Geld ohne vorherige Drohung oder Nötigung unmittelbar aus dem Geldausgabefach entnehmen … Diebstahl bei Entnahme von Geldscheinen aus Geldausgabefach des Geldautomaten weiterlesen
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