„Catch-All-Regelung“ des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-Verordnung

Mit der „Catch-All-Regelung“ des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-VO ist ein Ausführer verpflichtet, die zuständige Behörde – das BAFA – zu unterrichten und deren Entscheidung über die Genehmigungsbedürftigkeit und ggf. Genehmigung vor einer Ausfuhr abzuwarten, wenn ihm bekannt ist, dass nicht in Anhang I der Dual-Use-VO gelistete Güter, die er ausführen möchte, ganz oder teilweise … „Catch-All-Regelung“ des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-Verordnung weiterlesen