Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 5 StR 447/22) befasst sich mit der Vorteilsannahme und den damit verbundenen strafrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit einem Konzert im Hamburger Stadtpark. Die Angeklagten, darunter leitende Angestellte eines Bezirksamts und Verantwortliche einer Konzertveranstalterfirma, wurden teilweise wegen Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung und Beihilfe verurteilt, während in anderen Punkten Freisprüche erfolgten. Die Urteilsaufhebung … BGH zur Vorteilsnahme weiterlesen
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