Der Bundesgerichtshof nach nunmehr wohl abschliessend die Möglichkeit einer Strafbarkeit bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu einer tatsächlich nicht existierenden Forderung geklärt. Zum Hintergrund: Das Mahnverfahren in Deutschland ist automatisiert und stellt keine inhaltliche Prüfung dar. Vielmehr muss der Anspruchsteller lediglich das Formular für den Erlass eines Mahnbescheides korrekt ausfüllen und hier auch seine … BGH zum IT-Strafrecht: Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu nicht-existenter Forderung ist Computerbetrug weiterlesen
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