Befangenheit und Selbstbefangenheit

Selbstbefangenheit: Grundsätzlich ist es für die Befangenheit unerheblich, ob sich ein Richter für befangen hält; denn es kommt maßgeblich nicht auf dessen Sicht, sondern auf eine objektive Betrachtung der Sachlage an. Teilt der Richter dem Angeklagten aber mit, dass er ihm gegenüber voreingenommen sei, bekundet er eine innere Einstellung zum Angeklagten, die diesem – jedenfalls wenn sie … Befangenheit und Selbstbefangenheit weiterlesen