Aufhebungsvertrag ist unwirksam bei unfairem Verhandeln

Hat der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns abgeschlossen, muss er den Zustand herstellen, der ohne die Pflichtverletzung bestünde. Das haben Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klargestellt.