Erstattung von Detektivkosten durch Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs ent- standenen notwendigen Kosten ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeit- nehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.