Erstattung von Detektivkosten durch Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs ent- standenen notwendigen Kosten ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeit- nehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
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