Anscheinsbeweis für Zugang bei Einwurf-Einschreiben

In dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 213/23) ging es um die Frage, wann ein Kündigungsschreiben dem Empfänger, in diesem Fall der Klägerin, zugegangen ist. Der Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit einem Schreiben vom 28. September 2021 zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Die Klägerin behauptete jedoch, dass das Kündigungsschreiben erst am 1. Oktober 2021 in … Anscheinsbeweis für Zugang bei Einwurf-Einschreiben weiterlesen