Mein Mandant hatte die sprichwörtlich die Schnauze voll – er fühlte sich von der Justiz schlecht behandelt und überhaupt fand er den Gefangenentransport von Köln nach Aachen „menschenunwürdig“. Eine diskutable Meinung, die er aber nicht für sich behielt, sondern beim Schöffengericht dem Vorsitzenden aufs Brot schmieren musste. So wollte er nicht aufstehen als das Gericht … Angeklagter muss nicht aufstehen: Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt auch für Angeklagte im Strafprozess weiterlesen
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