AG München: Einstweilige Verfügung zur Videoüberwachung durch Nachbarn
Das Amtsgericht München hat am 1. Februar 2023 (Az. 171 C 11188/22) einen Beschluss über die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Installation einer Überwachungskamera durch Nachbarn gefasst. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre in nachbarschaftlichen Verhältnissen. Sachverhalt Die Parteien des Verfahrens sind unmittelbare Nachbarn und befanden sich seit August … AG München: Einstweilige Verfügung zur Videoüberwachung durch Nachbarn weiterlesen
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