AG München: Einstweilige Verfügung zur Videoüberwachung durch Nachbarn

Das Amtsgericht München hat am 1. Februar 2023 (Az. 171 C 11188/22) einen Beschluss über die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Installation einer Überwachungskamera durch Nachbarn gefasst. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre in nachbarschaftlichen Verhältnissen. Inhalte Anzeigen 1 Sachverhalt 2 Rechtliche Analyse 3 Kritische Betrachtung und Lösungsvorschläge 4 … AG München: Einstweilige Verfügung zur Videoüberwachung durch Nachbarn weiterlesen