AG München: Beseitigung und Unterlassung von Videoüberwachung in einem Mehrparteienhaus

Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2022 (Az. 419 C 13845/21) in einem bedeutsamen Fall zur Videoüberwachung in Mehrparteienhäusern entschieden. Die Entscheidung befasst sich mit den Rechten der Mieter hinsichtlich des Schutzes ihrer Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung gegenüber den Sicherheitsinteressen der Vermieter. Sachverhalt Die Klägerin mietete seit 1993 eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, … AG München: Beseitigung und Unterlassung von Videoüberwachung in einem Mehrparteienhaus weiterlesen