AG Köln: Entfernung und Unterlassung einer Videoüberwachung im Mehrparteienhaus

Das Amtsgericht Köln entschied am 22. September 2021 (Az. 210 C 24/21) in einem Fall zur Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Mehrparteienhauses. Die Entscheidung verdeutlicht die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Mieter und den Sicherheitsinteressen der Vermieter. Der Fall illustriert die rechtlichen Grenzen und Anforderungen für die Installation von Überwachungskameras in gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Wohnhauses. … AG Köln: Entfernung und Unterlassung einer Videoüberwachung im Mehrparteienhaus weiterlesen