AG Köln: Entfernung und Unterlassung einer Videoüberwachung im Mehrparteienhaus
Das Amtsgericht Köln entschied am 22. September 2021 (Az. 210 C 24/21) in einem Fall zur Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Mehrparteienhauses. Die Entscheidung verdeutlicht die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Mieter und den Sicherheitsinteressen der Vermieter. Der Fall illustriert die rechtlichen Grenzen und Anforderungen für die Installation von Überwachungskameras in gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Wohnhauses. … AG Köln: Entfernung und Unterlassung einer Videoüberwachung im Mehrparteienhaus weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden