4. Senat zum KCanG: Nicht geringe Menge Cannabis bei 7,5 Gramm
Nunmehr hat sich auch der 4. Senat zur Frage der „nicht geringen Menge“ im Rahmen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KCanG) geäußert und sich – wenig überraschend – der schon vorhandenen Rechtsprechung angeschlossen. Die Frage ist von besonderer Bedeutung für die Strafzumessung bei Verstößen gegen dieses Gesetz. Im vorliegenden Fall (4 StR 5/24) … 4. Senat zum KCanG: Nicht geringe Menge Cannabis bei 7,5 Gramm weiterlesen
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