Zur Mangelhaftigkeit von Software bei ungenügender Dokumentation

Softwarerecht: Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 152/16) stritt man um die Mangelhaftigkeit einer Softwarelösung, die mittels agiler Entwicklung entwickelt wurde. Der Auftraggeber bemängelte eine unzureichende Dokumentation einmal der Software insgesamt, aber auch hinsichtlich einer (vereinbarten) Kommentierung des Software-Quelltextes. Das Gericht macht deutlich, dass eben auch eine „äußerst knappe“ Kommentierung des Quelltextes ausreichend sein … Zur Mangelhaftigkeit von Software bei ungenügender Dokumentation weiterlesen