Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung
Der Bundesgerichtshof (VI ZR 262/21) hatte noch einmal Gelegenheit, an die Grundsätze der identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu erinnern: Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich, die für die Richtigkeit der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen. Die Darstellung darf zudem keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also nicht durch eine vorverurteilende … Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung weiterlesen
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