Zugang von Abmahnschreiben als Dateianhang einer e-Mail
Wird ein Abmahnschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, ist es in der Regel nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (4 W 119/20) klargestellt. Das war geschehen Die Parteien sind Internetversandhändler. Am 19.3.2020 versandte der Prozessbevollmächtigte des einen Händlers (Kläger) … Zugang von Abmahnschreiben als Dateianhang einer e-Mail weiterlesen
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