Vereinsverbot: Zum Verbot des Vereins – Vereinsrecht
Ein Verein kann in Deutschland verboten werden, dies sieht bereits das Grundgesetz vor: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten – Art.9 Abs.2 GG Diese grundgesetzliche Vorgabe ist in den §§3ff. Vereinsgesetz geregelt. Dabei gibt es neben … Vereinsverbot: Zum Verbot des Vereins – Vereinsrecht weiterlesen
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