Veganes Lebensmittel darf als „Käse-Alternative“ benannt werden
Der EUGH (C-422/16) hatte entschieden, dass die Bezeichnung „Milch“ und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen – und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des … Veganes Lebensmittel darf als „Käse-Alternative“ benannt werden weiterlesen
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