Strafrecht: Fortwirken der Pflichtverteidigung bei Strafbefehl?

Wie lange wirkt die Beiordnung als Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren? Nach §§408b, 407 II S.2 StPO ist jemandem, der keinen Verteidiger hat, ein Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren beizuordnen, wenn Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden soll. In diesem Fall ist mitunter umstritten, ob die Beiordnung sich alleine auf die Zeit bis zum Ende des Einspruchsverfahrens bezieht … Strafrecht: Fortwirken der Pflichtverteidigung bei Strafbefehl? weiterlesen