Rechtsbeugung: Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB
Rechtsbeugung: Der Bundesgerichtshof (5 StR 39/21) konnte nochmals klarstellen, dass als Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB nur elementare Rechtsverstöße in Betracht kommen können. Also gerade nicht jede noch so kleine problematik gleich dieses Schwerwiegenden Vorwurf nach sich ziehen muss. Schwere der Tat Die Schwere wird mit dem BGH dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung … Rechtsbeugung: Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB weiterlesen
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