Pflichten bei Überlassung von Standardsoftware
Das OLG München (20 U 3236/22 e) hatte Gelegenheit, sich anlässlich der fristlosen Kündigung eines Software- und Lizenzabonnements zu den Pflichten eines Anbieters von Standardsoftware zu äußern. Dabei betont das OLG, dass eine zeitlich begrenzte entgeltliche Überlassung von Standardsoftware als Mietvertrag zu beurteilen ist und verweist insoweit auf die Rechtsprechung des BGH. Dabei ging es … Pflichten bei Überlassung von Standardsoftware weiterlesen
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