OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen

Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (4 B 473/22) am 28.4.22 entschieden und in den Leitsätzen der Entscheidung ausgeführt: Bitte beachten Sie: In der hier noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im … OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen weiterlesen