OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen
Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 28.4.22 entschieden und in den Leitsätzen der Entscheidung ausgeführt: Unabhängig davon, inwieweit staatliches Informationshandeln einfachgesetzlicher Normierung zugänglich ist, besteht eine Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG, wenn solches Handeln … OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen weiterlesen
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