Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 24. April 2024 (Az. 34 U 2306/23) entschieden, dass ein bloßer Kontrollverlust über persönliche Daten nicht als immaterieller Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angesehen werden kann. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Auslegung des immateriellen Schadensersatzes nach der DSGVO und setzt wichtige rechtliche Maßstäbe. … OLG München: Kein immaterieller Schaden durch angeblichen Kontrollverlust hinsichtlich persönlicher Daten weiterlesen
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