OLG Dresden zur Haftung eines DNS-Resolver-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem Urteil vom 5. Dezember 2023 (Az. 14 U 503/23) klargestellt, dass ein DNS-Resolver-Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch die von ihm bereitgestellten Dienste ermöglicht werden. Der Fall betrifft die Frage, ob und inwieweit ein DNS-Resolver-Dienst als Täter einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung haftbar gemacht werden kann. Inhalte … OLG Dresden zur Haftung eines DNS-Resolver-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen weiterlesen
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