LG Köln zu Call-ID-Spoofing und grober Fahrlässigkeit
In seinem Urteil vom 8. Januar 2024 (22 O 43/23) hatte sich das Landgericht Köln mit den rechtlichen Implikationen eines Online-Banking-Betrugsfalls zu befassen, der durch Call-ID-Spoofing ausgelöst wurde. Kernfragen betrafen die Autorisierung von Zahlungsvorgängen, die Haftung des Bankkunden und die Sorgfaltspflichten der Bank. Die Entscheidung stellt wesentliche Maßstäbe für die Beurteilung grober Fahrlässigkeit und Verbraucherschutz … LG Köln zu Call-ID-Spoofing und grober Fahrlässigkeit weiterlesen
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