Krankgeschrieben an Party teilgenommen: Kündigung

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann laut dem Arbeitsgericht Siegburg (5 Ca 1200/22) gerechtfertigt sein. Die Arbeitnehmerin war als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie war für einen Samstag und einen Sonntag zum … Krankgeschrieben an Party teilgenommen: Kündigung weiterlesen