Keine Notwehr bei vorheriger Provokation
Provoziert der Angeklagte den Geschädigten zu einem Angriff, kann er sich nicht ohne Weiteres auf Notwehr berufen: Eine schuldhafte Provokation kann zur Einschränkung des Notwehrrechts führen, wenn bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls der Angriff als adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheint. Schuldhaftes Vorverhalten verhindert Notwehr Nach der Rechtsprechung des … Keine Notwehr bei vorheriger Provokation weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden